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Private Krankenvollversicherung

Die Gesetzliche vs. Private Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Es besteht für alle Patienten ein gemeinsames, festes Budget für Behandlungen und Medikamente.

Ist das Budget aufgebraucht, behandelt der Arzt umsonst und er kann keine Medikamente mehr verschreiben.

Daher werden Behandlungen ins nächste Quartal verschoben und es entstehen lange Wartezeiten für Patienten.


Private Krankenversicherung (PKV)

Es besteht keine Budgetierung für Behandlungen und Medikamente.

Der Arzt wird somit für jede Behandlung vergütet und kann unbegrenzt Medikamente verschreiben.

Es besteht keine Einschränkung in der Versorgung und Arzttermine können kurzfristig vereinbart werden.



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Welcher Beitrag gilt zu Rentenbeginn in der PKV?


Haben Sie Anspruch auf die gesetzliche Rente, können Sie einen steuerfreien Zuschuss (§3 Nr. 14 EStG) in Höhe von rund 50 % des nach der Rente zu bemessenden gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrages vom Rentenversicherungsträger beantragen (§ 249a SGB V). Dies kompensiert teilweise den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses. Die Pflegeversicherung ist nicht zuschussfähig.

Mit dem 61. Lebensjahr reduziert sich der Beitrag zum Krankheitskostentarif um 10 %, da der gesetzliche Zuschlag entfällt.

Zu Rentenbeginn wird kein Krankentagegeld mehr benötigt und die Beiträge entfallen.


Wie haben sich die Beiträge in der Vergangenheit entwickelt?


Beitragssteigerungen in der Krankenversicherung sind aufgrund der steigenden Kosten im Gesundheitswesen vorprogrammiert. Ursache sind teurere Medikamente, immer aufwendigere Therapien und eine älter werdende Gesellschaft mit entsprechend hohem ärztlichen Versorgungsaufwand.


Inflationsrate im Vergleich zu durchschnittlichen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen



Laut deutscher Aktuarvereinigung lag die durchschnittliche Beitragssteigerung zwischen 2000 und 2016 in der PKV bei 3,3 % pro Jahr und in der GKV bei 3,1 % pro Jahr.


Wie haben sich die Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse entwickelt?


Veränderung des Höchstbetrages der GKV seit 1970



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Welche Beiträge erwarten Dich?

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden in Abhängigkeit vom Einkommen berechnet. Gutverdiener bezahlen besonders hohe Beiträge. In der privaten Krankenversicherung (PKV) ermittelt sich der Beitrag hingegen aufgrund der gewünschten Leistungen, des Gesundheitszustands und des Eintrittsalters des Versicherten.


Elternzeit

Während gesetzlich Pflichtversicherte in der GKV in der Elternzeit beitragsfrei versichert sind, müssen freiwillige Mitglieder Beiträge entrichten. Als privat Versicherter entrichten Sie in diesem Zeitraum ebenfalls Beiträge. Da der Arbeitgeberzuschuss entfällt, empfehlen sich Tarife, die während der Elternzeit günstiger werden.


Kinder

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder beitragsfrei versichert. In der privaten Krankenversicherung fällt hingegen für jedes Kind ein individueller Beitrag an.





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Was passiert bei Arbeitslosigkeit in der PKV?


Mit Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) beginnt automatisch Versicherungspflicht in der GKV (vergleiche § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).

Bestand seit mindestens fünf Jahren eine PKV, kann ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt werden. Es entsteht ein Anspruch auf Zuschuss zur PKV in Höhe der Beiträge für die GKV.

Ab dem 56. Lebensjahr verbleiben Versicherte in der PKV und ein Wechsel in die GKV ist nur sehr eingeschränkt möglich.


Ist ein Wechsel zurück in die GKV möglich?

Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist mit dem Erreichen des 56. Lebensjahres nur noch sehr eingeschränkt möglich. Für alle Jüngeren bestehen folgende Möglichkeiten:


Angestellte mit einem Verdienst unterhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG, 2024: 69.300€) werden automatisch in der GKV pflichtversichert.


Selbständige, die im Hauptjob ins Angestelltenverhältnis wechseln und unterhalb der JAEG verdienen, werden automatisch in der GKV pflichtversichert.


Bei Arbeitslosigkeit werden Sie automatisch in der GKV pflichtversichert.

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Tipp für Angestellte:
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge oder Teilzeit lässt sich das Gehalt unter die JAEG senken.

Tipp für Selbständige:
Selbständige, die keinen Arbeitgeber finden, können das Gewerbe aufgeben und sich arbeitslos melden.

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