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KFZ Versicherung

Fährst Du ein Kraftfahrzeug, so verpflichtet der Gesetzgeber Dich zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne den Nachweis eines bestehenden Versicherungsschutzes kannst Du Dein Fahrzeug nicht zulassen. Zudem kannst Du über die Teilkasko und Vollkasko auch Schäden am eigenen Fahrzeug versichern.

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Weitere Leistungen der KFZ-Versicherung

Welche zusätzlichen Leistungen bieten Top-Tarife?


Grobe Fahrlässigkeit: 


Überfährst Du versehentlich eine rote Ampel und verursachst infolge dessen einen Unfall, sollte dieses mitversichert sein. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind hingegen Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie Diebstahl des Fahrzeugs aufgrund einer groben Fahrlässigkeit Deinerseits.


Neuwertentschädigung:


Kommt es bei einem Neufahrzeug kurz nach Kauf zu einem Totalschaden, wird der ursprüngliche Kaufpreis erstattet und nicht der schnell sinkende Zeitwert.


Marderbiss und Folgeschäden:


Knabbert ein Marder Schläuche im Motorenraum an, entstehen schnell Kosten im vierstelligen Bereich. Marder haben Ihren Lebensraum übrigens sowohl in der Stadt, als auch auf dem Land.


Rabattschutz:


Mit einem Rabattschutz wirst Du im Schadenfall in der Schadenfreiheitsklasse nicht zurück gestuft, sondern verbleibst in dieser. Wechselst Du die Kfz-Versicherung, wirst Du jedoch wieder mit der

Schadenfreiheitsklasse eingestuft, die Du ohne Rabattschutz hättest.


Unfälle mit Tieren aller Art:


Bei Unfällen mit Tieren ist häufig nur Haarwild (Fuchs, Reh, Wildschwein) versichert. Achte auf den Einschluss von Tieren aller Art.


Mallorca-Police:


Hast Du im europäischen Ausland einen Haftpflichtschaden, stockt die eigene Versicherung bis zur für Sie

in Deutschland geltenden maximalen Versicherungssumme auf.


Verzicht auf Abzug neu für alt:


Insbesondere bei älteren Fahrzeugen werden im Schadenfall die Kosten für neue Verschleißteile, wie beispielsweise Reifen nicht übernommen. Der Versicherer kann auf diesen Abzug verzichten, sodass die Kosten für alle Ersatzteile übernommen werden.


Schutzbrief:


Hast Du eine Panne, werden bei vorhandenem Schutzbrief die Abschleppkosten übernommen. Teilweise werden auch notwendige Übernachtungskosten erstattet oder ein Mietwagen gestellt, bis das eigene Fahrzeug wieder einsatzbereit ist.

Wenn Du Mitglied in einem Automobilclub bist, profitierst Du in der Regel von besseren Leistungen und benötigst möglicherweise keinen zusätzlichen Schutzbrief mehr in Deiner KFZ-Versicherung.


Neuwagen verfügen oft über eine Mobilitätsgarantie, wodurch ein separater Schutzbrief überflüssig wird.

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Wissenswertes zur KFZ-Versicherung

Haftpflicht:


Fügst Du infolge der Nutzung des Fahrzeugs einem Dritten einen Schaden zu, so bist Du verpflichtet den Schaden zu ersetzen - unabhängig von der Schadenhöhe.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt die entstehenden Kosten für Sach-, Personen- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.


 


Teilkasko


Kommt es zu Schäden am eigenen Fahrzeug, reguliert die Teilkasko diese, sofern Sie verursacht wurde durch:

  • Diebstahl

  • Brand und Explosion

  • Sturm, Blitzschlag, Hagel und Überschwemmung

  • Glasbruch

  • Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen

  • Kabelschaden durch Kurzschluss

  • Zusammenstöße mit Haarwild (zum Beispiel Reh oder Wildschwein)




 

Vollkasko


Mit der Vollkasko werden, zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko, auch Schäden am eigenen Fahrzeug erstattet, die durch selbst verschuldete Unfälle entstanden sind.

Ebenfalls sind Schäden durch Vandalismus mitversichert.





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